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Impressum / AGB




Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Durch die Erteilung der Bestellung werden unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen vom Besteller anerkannt.

2. Abweichungen der Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

3. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein ermässigen oder erhöhen, so wird der am

Liefertag gültige Preis angewendet.

4. Geringfügige Abweichungen der Ware hinsichtlich Sortierung, Farbe, Papierfarbe, Masse und Gewichte behalten wir uns vor, wie

bei Extraanfertigungen hinsichtlich der Einhaltung von Stückzahlen.

5. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare

Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.

Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt gegen Rückgabe des fehlerhaften Materials Ersatzlieferung bzw.

Nachbesserung. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten,

Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

6. Weitergehende Ansprüche auf Grund von Mängeln oder sonstige Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden,

sind ausgeschlossen.

7. Die Verpackung wird auf das sorgfältigste bewerkstelligt und wird mit den Versandkosten zusammen verrechnet. Für den Versand

der Ware geben wir keine Gewähr. Wünscht der Käufer eine besondere Versandart, so gehen die Mehrkosten (Express) zu seinen

Lasten.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde, oder unser Lager verlassen

hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer

unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.

8. Streik, Krieg, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand - auch

soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbarer Zeit unwirtschaftlich machen -, sowie alle sonstigen Fälle

höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der

Verpflichtung zur Lieferung. Wird durch solche Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar oder ist ein Ende der

Lieferverzögerung nicht absehbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Käufer ein

Recht auf Schadenersatz hat.

9. Sämtliche Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe bei Lieferung.

10. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Vom 31. Tage an sind wir berechtigt,

Fälligkeitszinsen in der Höhe von 5% zu berechnen.

Lieferungen an Institutionen, mit denen wir noch nicht in Geschäftsverbindungen standen, erfolgen unter Nachnahme oder

gegen Barzahlung. Bankfähige Wechsel können nach gegenseitiger Vereinbarung erfüllungshalber angenommen werden.

Kontospesen sind vom Käufer zu tragen.

11. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

12. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender

Ansprüche, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

13. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und

künftigen Geschäftsbedingung mit dem Käufer zustehen.

14. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er

seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

15. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des

Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

16. Sollte das vorbehaltene Eigentum und die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräusserung wertmässig unsere noch

ausstehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigen, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die darüber

hinausgehenden Sicherungen freizugeben.

17. Auf unser Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren an

uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

18. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer,

gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzes zu verarbeiten.

19. Lotterien, Tombola, Lottospiele oder Preisjassen sind in den meisten Kantonen der Schweiz bewilligungspflichtig. Die Bewilligungen

können nur von der durchführenden Organisation eingeholt werden. Swisstombola haftet nicht für nicht bewilligte

Veranstaltungen. Informieren Sie sich bei der kantonalen Handels- und Gewerbepolizei.

20. Erfüllungsort ist Alpnach Dorf.

21. Gerichtsstand für Ansprüche jeder Art, auch nach einem Rücktritt oder aus Wechsel- und Checkprotesten,

ist für beide Teile Sarnen im Kanton Obwalden.

22. Sollten einzelne Bestimmungen zwingende Anordnungen widersprechen, so wird die Wirksamkeit

des Restes nicht hinfällig.

Alpnach Dorf, 30. März 2010

Swisstombola AG CH-6055 Alpnach Dorf